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Förderung

Die Palatin Stiftung engagiert sich für das möglichst freie, selbstbestimmte Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die Stärkung von Meinungsäusserung und gesellschaftlicher (Mit-)Verantwortung der Förderzielgruppe. Sie setzt sich für die Verbesserung von Entwicklungsbedingungen und Strukturen für die Zielgruppe ein und stärkt dafür notwendige Grundlagen wie die physische, psychische und soziale Gesundheit.

Förderschwerpunkte

Zur Erreichung unserer Förderziele unterstützt, initiiert und leitet die Stiftung Projekte mit den Förderschwerpunkten «Partizipation und Mitverantwortung für eine offene und demokratische Gesellschaft» sowie «Physische, psychische und soziale Gesundheit».

Die Vergabepraxis fokussiert dabei auf Projekte aus dem Bereich Wissenschaft/Forschung sowie dem Bereich Praxis/Umsetzung (Versorgung).

Im Förderschwerpunkt «Partizipation und gesellschaftliche Mitverantwortung» werden Projekte gefördert, die …

  • die Rolle digitaler Medien und Technologien im Alltag und in der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen untersuchen
  • Kompetenzen wie kritisches Denken, moralische Urteilsfähigkeit und gesellschaftliche Eigen- und Mitverantwortung der Zielgruppe stärken
  • Barrieren der Teilhabe abbauen und die Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in vulnerablen Lebenslagen – u.a. mit Migrations- oder Fluchterfahrung – fördern.

Im Förderschwerpunkt «Physische, psychische und soziale Gesundheit» werden Projekte gefördert, die …

  • die physische, psychische und soziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erforschen bzw. deren Voraussetzungen dafür untersuchen
  • Strukturen und Angebote entwickeln und realisieren, die die physische, psychische und soziale Gesundheit der Zielgruppe fördern
  • die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebensumständen befinden, begünstigen
  • die Schnittstellen zwischen den Feldern der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit stärken.

Förderbereich Praxis/Umsetzung (Versorgung): Die Palatin Stiftung unterstützt Praxis- und Umsetzungsprojekte, die…

  • Innovative, evidenzbasierte Ansätze in der Arbeit mit  Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen testen und implementieren
  • niederschwellige und inklusive Strukturen und Angebote entwickeln oder schaffen
  • Übergänge und Teilhabe stärken.

Hinweis zu Praxis-/Umsetzungsprojekten:

  • Bitte beachten Sie, dass eine Evaluation erforderlich ist und von Beginn an mitgedacht ist.

Förderbereich Wissenschaft/Forschung: Die Palatin Stiftung unterstützt Forschungsprojekte, die…

  • Grundlagen schaffen: Konzepte/Theorien, validierte Messinstrumente sowie Datenbasen
  • Wirkungszusammenhänge belegen: Ursache-Wirkung und Wirkmechanismen inkl. robuste Designs
  • Umsetzung prüfen: Wirksamkeits-, Prozess- und Wirtschaftlichkeitsevaluation bestehender oder neuer Massnahmen/Programme, Übertragbarkeit/Skalierung nachweisen.

Auch förderfähig:

  • Replikationen und Meta-Analysen zur Qualitätssicherung
  • Methoden-/Dateninnovationen (z.B. offene Skalen, Datensätze, Toolkits)
  • Evidenzsynthesen und Transfers für Praxis und Politik

Hinweise zu Forschungsprojekten:

  • Bitte beachten Sie, dass die Palatin Stiftung Auskünfte zum Stand betreffend Zulassung durch die Ethikkommission benötigt. Die Palatin Stiftung nimmt Forschungsanträge entgegen, die noch nicht über eine abgeschlossene Zulassung verfügen. Die Fördergelder werden jedoch erst ausbezahlt, nachdem eine Zulassung vorliegt.
  • Ausserdem werden detaillierte Informationen zur wissenschaftlichen Methode erwartet (study protocol). Zur Orientierung dienen Kriterien in Anlehnung an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
  • Forschungsprojekte werden von akademischen Einrichtungen/Hochschulen sowie von NGOs, die mit solchen akademischen Einrichtungen zusammenarbeiten, entgegengenommen. Im letzten Fall muss die Zusammenarbeit schlüssig dargelegt werden.
  • Private Forschungsanliegen werden nicht unterstützt.
  • Forschungsprojekte werden während einer Projektdauer von maximal 4 Jahren und einer Grössenordnung von bis zu CHF 260’000 unterstützt.

Eingabebedingungen

Die Palatin Stiftung konzentriert sich auf zeitlich abgeschlossene Projekte, die einen besonderen Bedarf abdecken, Qualität garantieren und nachhaltig ausgerichtet sind.

Das Engagement der Palatin Stiftung ist partnerschaftlich.

Alle Gesuche müssen mit dem stiftungseigenen Gesuchsformular eingereicht werden. Blindgesuche werden nicht beantwortet.

Die Stiftung kommuniziert mit Gesuchstellenden auf Deutsch und Englisch.

Positivkriterien: Die Palatin Stiftung unterstützt Projekte und Anliegen, die …

  • Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (< 27 Jahre) zugutekommen
  • von Institutionen mit Sitz in der Region Basel resp. der Schweiz stammen
  • in der Region Basel, in der Schweiz (und im Ausnahmefall auch Europa) wirksam sind
  • einen spezifischen Bedarf oder eine offensichtliche Lücke adressieren
  • eine beispielhafte und systemische Signal- und Multiplikatorwirkung erzeugen
  • über ein minimales Projektvolumen von CHF 10’000 verfügen
  • eine Initial- bzw. Anschubfinanzierung benötigen
  • Publikationen und Materialien Open Access – also gratis und lizenzfrei – für die Öffentlichkeit zugänglich machen
  • (bei Wissenschaftsprojektes) einen Transferplan für entstehendes Grundlagenwissen vorsehen
  • eine Wirkungsevaluation von Beginn an mitdenken
  • von der Palatin Stiftung allein oder nur mit wenigen Projektfinanzierern finanziert werden.

Negativkriterien: Die Palatin Stiftung unterstützt …

  • Folgeprojekte können nur dann gefördert werden, wenn sie eine Weiterentwicklung resp. Neuerung/Innovation in Abgrenzung zum ersten Projekt aufweisen.
  • keine Projekte der Grundlagenforschung (keine Tierversuche im Bereich Medizin)
  • keine Bau- und Infrastrukturprojekte
  • keine Vorhaben zu Gunsten von Einzelpersonen oder sehr kleinen Zielgruppen
  • keine Projekte, die primär Erwachsenen zugutekommen
  • keine zeitlich unbefristeten Projekte
  • keine laufenden Unterhalts- und Betriebskosten
  • keine Projekte, die in Bereiche der staatlichen Regelstrukturen fallen (z.B. Schule), die im öffentlichen Grundangebot angesiedelt sind respektive welche konkreten Strukturentscheiden der öffentlichen Hand zuwiderlaufen.

Gesuchseingabe

Wir freuen uns über Gesuche, welche den Förderzielen der Palatin-Stiftung entsprechen.

Die jährlichen Fristen für die Einreichung von Gesuchen:
Vorgesuch (obligatorisch): 01. Mai
Hauptgesuch (auf Einladung): 02. August

Vorgesuch (obligatorisch): 30. Oktober
Hauptgesuch (auf Einladung): 28. Februar

 

Prozess und Beurteilung

Der Stiftungsrat entscheidet an zwei Terminen im Jahr über Gesuche. Diese können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Der Entscheid des Stiftungsrates wird den Gesuchstellenden schriftlich mitgeteilt.

Der Stiftungsrat kann Einsicht in die Durchführung des Projektes verlangen, sofern ihm dies für die Kontrolle der zweckgerichteten Mittelverwendung als angemessen erscheint.