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Bedarfsorientierte Begleitung von verwandtschaftlichen Pflegeverhältnissen

Im Kanton Zürich sind rund 40 % der Pflegeverhältnisse verwandtschaftlich, doch erhalten nur etwas mehr als 1 % davon eine sozialpädagogische Begleitung durch DAF – verglichen mit fast 30 % bei nicht-verwandtschaftlichen Fällen. Seit Inkrafttreten des Zürcher Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) am 1. Januar 2022 haben alle Pflegeeltern Anspruch auf angemessene Entschädigung und, bei Bedarf, auf DAF-Begleitung. Trotz dieser gesetzlichen Regelung bleiben verwandte Pflegeverhältnisse weitgehend unbegleitet, obwohl komplexe Beziehungsdynamiken und Loyalitätskonflikte und weitere Belastungsfaktoren den Bedarf an gezielter Intervention nahelegen.

Das Pilotprojekt hat zum Ziel, Erfolgsfaktoren für eine flexible, bedarfsorientierte DAF-Begleitung in verwandten Pflegeverhältnissen zu ermitteln. Dazu werden verwandte Pflegeeltern und Pflegekinder ab Primarschulalter mittels Fragebögen und Interviews zu ihren Bedürfnissen, den Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme und bestehenden Hemmschwellen befragt.

Parallel dazu werden drei DAF-Anbieter in Workshops und Interviews einbezogen, um zu analysieren, wie flexibel ihre Einsätze gestaltet werden können und ob eine Begleitung ohne formelle Anstellung der Pflegeeltern möglich ist.

Das Projekt berücksichtigt sämtliche Phasen der Pflegeplatzierung – von Eintritt über den Verlauf und Krisensituationen bis zum Austritt – um Zeitfenster für eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Intervention zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Entwicklung konkreter Gelingensfaktoren und werden in einem Implementationsplan für die nächsten zwei Jahre nach Projektabschluss festgehalten, dessen Umsetzung vom AJB laufend evaluiert wird.

Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der ZHAW. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Kantone wird durch interkantonale Austauschgruppen sichergestellt, in denen auch Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen – wie den fehlenden gesetzlichen Anspruch auf DAF-Begleitung oder die geringere Bedeutung von DAF in manchen Regionen, beispielsweise in der Romandie – berücksichtigt werden. Die Resultate dieser Dialoge fliessen ebenfalls in die Entwicklung der Gelingensfaktoren ein.