Gesuchseingabe

Wir freuen uns über Gesuche, welche den Förderzielen der Palatin-Stiftung entsprechen.

Gesuch einreichen

Ihr Gesuch nehmen wir ausschliesslich über die Antragsplattform entgegen. Blindgesuche werden nicht beantwortet.

Die nächsten Fristen für die Einreichung von Gesuchen sind wie folgt:

Bildung: 10. Februar und 30. Juni 2023
Erziehung: 10. Februar und 30. Juni 2023
Medizinforschung: 30. Juni 2023

Bitte nehmen Sie sich vorgängig die Zeit, sich auf dieser Webseite über die Förderbestimmungen und das Verfahren zu informieren.

Wir kommunizieren auf Deutsch und Englisch mit den Gesuchstellenden.

Bitte beachten Sie bei Forschungsprojekten, dass die Palatin-Stiftung Auskünfte zum Stand betreffend die Zulassung durch die Ethikkommission benötigt. Die Palatin-Stiftung nimmt Forschungsanträge entgegen, die noch nicht über eine abgeschlossene Zulassung verfügen. Die Fördergelder werden jedoch erst ausbezahlt, nachdem eine Zulassung vorliegt.

Wir prüfen die Gesuche in einem zweistufigen Verfahren. Sobald wir Ihre Voranfrage geprüft haben, werden Sie wieder von uns lesen. Es kann sein, dass wir Ihr Gesuch nach der Voranfrage leider ablehnen müssen. Ist dies nicht der Fall, werden wir weitere Unterlagen zum Projekt bei Ihnen einholen. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um folgendes:

  • Informationen zur Organisation und zu Projektpartnern
  • Projektbeschrieb mit Angaben zu: Laufzeit, geografischer Schwerpunkt, Zielsetzungen, Zielgruppe(n), innovative Aspekte, Risiken, Nutzen, Transparenz und Kontrolle, Kommunikation und Vernetzung, Finanzierungsplan und Budget
  • Jahresberichte der letzten beiden Jahre (sofern kein neues Projekt)
  • PR-Material (sofern vorhanden)

Es kann sein, dass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um ergänzende mündliche Auskünfte zu erhalten oder einen Sitzungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass nicht eingereichte pendente Anträge nach 12 Monaten automatisch gelöscht werden.

Beurteilung

Zur Beurteilung Ihres Gesuches legen wir Wert auf:

Vollständigkeit des Gesuches

Das Gesuch wird dem gesamten Stiftungsrat erst zum Entscheid unterbreitet, wenn die benötigten Informationen vorliegen und offene Fragen beantwortet sind. Es ist möglich, dass wir dafür vorgängig mit Ihnen ins Gespräch kommen möchten.

Zielgruppenkonformität

Grundsätzlich werden nur Projekte berücksichtigt, die eindeutig Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Gute kommen.

Bedarf

Die Palatin-Stiftung unterstützt nur Projekte, für die ein besonderer Bedarf besteht. Dieser Bedarf entsteht in der Regel dadurch, dass

  • die staatliche und private Unterstützung für Betroffene ungenügend oder nicht gegeben ist und/oder
  • Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in ihren Chancen deutlich benachteiligt sind oder Gefahr laufen, dies zu werden. Dazu können Kinder und junge Menschen gehören, die in armen Verhältnissen leben, in einer schwierigen familiären Situation sind, einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben, krank oder behindert sind. Weitere Bedarfslagen, die wir hier nicht benennen, sind möglich.

Nachhaltigkeit

Es ist uns ein Anliegen, dass die Projekte einen nachhaltigen Nutzen für die Zielgruppe zu generieren versuchen und/oder langfristig ausgerichtet sind.

Qualität

Wir erachten es als wichtig, dass die Qualitätssicherung und -entwicklung der Projekte gewährleistet ist.

Einzigartigkeit

Die Projekte sollen vom Ansatz und Vorgehen her kreativ, innovativ, gut durchdacht und/oder lösungsorientiert sein. Wir überprüfen, ob es keine Parallelstrukturen zum Projekt gibt, die sich gegenseitig konkurrenzieren könnten.

Gesamteindruck

Schliesslich ziehen wir ein Fazit aus der Beurteilung der einzelnen Kriterien und beziehen Überlegungen mit ein, die unabhängig von den Beurteilungskriterien von Bedeutung sind.

Zusammenarbeit

Die partnerschaftliche und geregelte Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen liegt uns am Herzen.

Wir gehen mit allen Projektpartnern eine schriftliche Vereinbarung ein, welche die Modalitäten der Förderung und Berichterstattung regelt.